Der Kirchenvorstand und seine Aufgaben
Die Kirchenvorstände leiten die Gemeinden.
Zu den gewählten und berufenen Mitgliedern kommen als geborene Mitglieder die Pfarrer*innen der Kirchengemeinde dazu.
In diesen monatlich tagenden Gremien wird über die Finanzen der Kirchengemeinde entschieden, Haushalt und Jahresrechnung müssen beschlossen werden ebenso wie besondere Projekte, die mit hohem finanziellen und Personalaufwand verbunden sind.
Der Kirchenvorstand bestimmt über das gottesdienstliche Leben in der Gemeinde. Einschneidende Veränderungen in der Art und Weise der gottesdienstlichen Feier können nicht von den leitenden Liturgen*innen allein beschlossen werden.
Die Leitlinien der kirchlichen Unterweisung (unter diesem etwas altertümlichen Begriff ist in der Kirchengemeindeordnung vom Kindergottesdienst über den Konfirmandenunterricht bis zur Erwachsenenbildung alles zusammengefasst) liegen in der Hand des Kirchenvorstands.
Er hat „über den Gebrauch der kirchlichen Gebäude zu entscheiden“.
Er hat bei den Personalentscheidungen innerhalb der Kirchengemeinde das letzte Wort. Er wirkt auch beschließend oder zustimmend (es gibt hier zwei Verfahren, die sich immer abwechseln) bei der Besetzung der Pfarrstellen der Kirchengemeinde.
Der Kirchenvorstand hat außerdem die Strukturen der Zusammenarbeit und der Arbeit der Pfarrer*innen, also die Erstellung von Sprengelordnungen und Stellenbeschreibungen zu tätigen.
Das Leitungsgremium der Kirchengemeinde ist auch gehalten dafür zu sorgen, dass die kirchengemeindliche Arbeit alle Bereiche kirchlichen Lebens im Blick hat. Eine Gemeinde muss etwa auch auf dem Feld der Diakonie und der Bildungsarbeit tätig sein. Ist sie das nicht, so ist es Aufgabe des Kirchenvorstands diese Arbeitsbereiche ins Bewusstsein aller Verantwortlichen zu bringen.
Allerdings sind diese Gremien gleichzeitig der Ort der entscheidenden Fragen in einer Kirchengemeinde:
Wofür stehen wir? Was ist unser Profil? Was macht uns besonders?
Es gäbe noch viele weitere Aufgabenbeschreibungen aus der Kirchengemeindeordnung zu nennen, so etwa die Pflicht des Kirchenvorstands Anfragen von Gemeindegliedern in den Sitzungen zu behandeln oder für ein gedeihliches Miteinander in der Gemeinde zu sorgen.
In jedem Fall haben die Kirchenvorsteher*innen ein hohes Maß an Verantwortung auf sich genommen.
In alle Gremien der Kirche, von der Ebene des Dekanats, das geleitet wird durch eine Synode und einen Dekanatsausschuss, bis hin zur Landessynode der ELKB könnten Mitglieder aus unserem Kirchenvorstand gewählt werden.
Ein solches Engagement ist keine Selbstverständlichkeit. Daher gehört den Menschen, die sich in Kommunen oder Vereinen oder in Kirche und Diakonie engagieren, Dank und Anerkennung.
Es gibt eine Unkultur in unserer Gesellschaft, die Menschen, die Verantwortung übernehmen, auch persönlich zu beschimpfen oder gar zu attackieren, wenn diese Entscheidungen treffen, die man selbst falsch findet.
Dieser Unkultur können wir entgegentreten mit einer anderen Praxis! Wenn Sie anderer Meinung sein sollten als die Mehrheit im Kirchenvorstand entschieden hat, dann bitten wir Sie, dies gerne zu äußern: sachlich und wertschätzend und ohne persönliche Beleidung. Herzlichen Dank!
Christuskirche
Versöhnungskirche
Gewählte, berufene und geborene Kirchenvorsteher:innen:
- Dr. Matthias Demandt
- Peter Euler
- Dr. Hubert Fischer
- Regine Fröhlich
- Dr. Susanne Goldenstein (Vertrauensperson)
- Pfarrer Dirk Hartleben
- Rainer Heimann
- Simon Janda
- Vanessa Kattler
- Pfarrer Bernd Reuther
- Pfarrerin Christine Rießbeck
- Claudia Schmidt-Kamchen
- Franziska Werth
- Olivia Winter
- Sarah Wolff (Vertrauensperson)
Ersatzpersonen sind: Daniella Portan, Nadine Kubinger, Dr. Jürgen Wolff, Valeria Filimonov, Frank Schulze, Maria Reisenauer
Gewählte, berufene und geborene Kirchenvorsteher:innen:
- Alexander Bisterfeld
- Kristina Demmelhuber (Vertrauensperson)
- Marina Ipatow-Schmidt
- Ulrike Kelm
- Ingrid Menzel
- Pfarrer Frank Möwes
- Matthias Ramming (Vertrauensperson)
- Pfarrerin Sophie Roth
- Werner Schäfer
- Cornelia Steiner
- Alexander Waldenfels
- Ulrike Zeindlmeier
Ersatzperson ist: Marianne Wahl
